So ist´s recht: Marketing rechtssicher planen
Nahezu jeder Teil des menschlichen Lebens ist – auch wenn es uns nicht immer bewusst ist – durch Normen reglementiert. Und das ist auch gut so, denn damit das Zusammenleben und –arbeiten von Menschen reibungslos funktioniert ist ein Ordnungssystem nötig: das Recht. Auch das Marketing unterliegt rechtlichen Grundlagen. Welche das sind und wo man sich informieren kann, erkläre ich in diesem Artikel.
Auch für das Marketing gelten Rechtsnormen, die bereits in der Marketing-Planung beachtet werden sollten, um in der Durchführung keine bösen Überraschungen zu erleben.
Je nach Bereich müssen Unternehmen und Marketingverantwortliche diverse Gesetze beachten: Vom Wettbewerbs- über Marken- und Urheberrecht bis hin zu diversen Sonder- und Nebengesetzen.
Die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen bilden in erster Linie das Gesetz gegen Wettbewerbseinschränkungen (GWB) – auch besser bekannt als Kartellgesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Vertragsrecht sowie das Gesetz über Preisnachlässe (Rabattgesetz). Natürlich gelten darüber hinaus die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Besonders brisant: Online-Marketing
Eine besondere Bedeutung kommt den rechtlichen Rahmenbedingungen im Online-Marketing und seinen Teilbereichen wie dem E-Mail-Marketing oder dem Social Media Marketing zu. Insbesondere aufgrund des rasanten Wachstums des Marketing-Kanals und der entsprechenden technologischen Entwicklung sind Marketingmaßnahmen und ihre Konsequenzen für viele Unternehmen rechtlich unklar.
Hier sind Impressumspflichten (Signaturgesetz (SigG)), das Datenschutzgesetz, Linkhaftung, Double-Opt-In-Verfahren nur einige der Schlagworte, aber auch Themen wie z.B. das Marken- und Urheberrecht, Domainrecht sowie das Presserecht, aber auch das Arbeitsrecht spielen hierbei eine Rolle.
Fallstricke vermeiden
Wussten Sie beispielsweise, dass das Zusenden von Werbe-E-Mails ausschließlich nach der Einholung einer ausdrücklichen Einwilligung des Empfängers erlaubt ist? Oder dass Ihr Facebook-Profil der Impressumspflicht unterliegt? Dass Sie die Erlaubnis Ihres Referenzkunden benötigen, um dessen Logo abzubilden? Oder wissen Sie ab wann Sie Urhebervermerke in ein Bild integrieren müssen?
Um unbeabsichtigte Rechtsverstöße, teure Abmahnungen und Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, diese rechtlichen Rahmenbedingungen bereits in der Vorbereitungsphase der Marketingplanung zu berücksichtigen, sich umfassend zu informieren und sich ggf. Unterstützung bei einem Profi holen.
Immer auf dem Laufenden bleiben
Die rechtlichen Vorgaben – insbesondere im Online-Marketing – unterliegen einem ständigen Wandel. Das Marketingkonzept muss also regelmäßig aus rechtlicher Sicht hinterfragt, geprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden.
Quellen-Tipps
- Rechtsanwalt Schwenke bloggt zu Social Media -, Marketing-, Online- und Datenschutzrecht
- eRecht24 informiert über aktuelle Themen rund um das Thema Recht und bietet auch einen Impressum-Generator
- Die Webseiten des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz enthalten Gesetze und Verordnungen
- Themenportal von Haufe zu Rechtsfragen im Marketing